Recht & Regulierung

Branche fordert Befreiung von Biomethan von der Gasumlage

Nun läuft auch die Bioenergiebranche Sturm gegen die Gasumlage. Unterstützung kommt von Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger. Er spricht von einem "schlechten Scherz der Bundesregierung".
25.08.2022

Die Biogasbranche klagt seit Jahren über schlechte politische Rahmenbedingungen.

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat mit Unverständnis darauf reagiert, dass auch heimisches Biogas von der Gasumlage betroffen sein soll. Er spricht von einem „schlechten Scherz“ der Bundesregierung. Es könne nicht sein, dass bei hierzulande erzeugtem Biogas eine Umlage greife, die eingeführt wird, um die Verteuerung von Erdgas aus Russland für die Importeure abzupuffern.

Aiwangers Appell: „Wir müssen alles tun, um die Potenziale von bäuerlichen Biogasanlagen auszuschöpfen, beispielsweise für Biomethan-Tankstellen. Die müssen jetzt endlich einen Preisvorteil ausspielen können im Vergleich zum importierten fossilen Erdgas und müssten eher bezuschusst als bestraft werden.“ Die Gasumlage auf Biogas sei genauso unsinnig als würden Windräder eine CO2-Abgabe zahlen müssen. „Wenn der Bund das nicht schnellstens korrigiert, werden die Betreiber von heimischen Biomethananlagen auf die Barrikaden gehen. Ein solcher gesetzgeberischer Murks sucht seinesgleichen“, führt der Minister weiter aus.

Branche fordert Nachbesserungen

Mit seiner Forderung steht Aiwanger nicht alleine da. Auch Bioenergieverbände wollen Nachbesserungen erreichen. Es sei nicht sachgerecht, dass auch die Verbraucher von erneuerbaren Gasen die geplante Umlage zahlen müssen.

Die Branche argumentiere schon seit Jahren, dass ein Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – auch wenn er mit Mehrkosten verbunden war – sinnvoll sei, unter anderem um die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken. Es sei ein fatales Signal, wenn nun Kunden, die in den vergangenen Jahren diese Mehrkosten getragen haben, die Zusatzkosten dafür übernehmen, dass andere Kunden auf billigeres Importgas gesetzt haben.

Falsche Anreize

Zudem setze die Umlage falsche Anreize für den Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Gasversorgung. Die Europäische Kommission habe mit ihren „RepowerEU“-Plan festgelegt, zum Zweck der Versorgungssicherheit die europäische Produktion von Biomethan und grünem Wasserstoff hochzufahren. Es sei nun an den Mitgliedsstaaten, dieses Ziel umzusetzen. Eine Umlage, die erneuerbare Gase ebenso belaste wie fossile Gase, konterkariere dieses Ziel.

Darüber hinaus drohen nach Überzeugung der Verbände unzumutbare und ungerechtfertigte Härten für die Betreiber kleinerer Biomethan-Blockheizkraftwerke (BHKW). Diese BHKW versorgen typischerweise z.B. Gewächshäuser oder sind Teil einer Quartiers-Wärmelösung und werden über eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziert. „Da die Einspeisevergütungssätze gesetzlich festgelegt ist, können die Betreiber einerseits nicht an etwaigen Strompreisspitzen partizipieren, und können andererseits aufgrund fixer Wärmeverträge die zusätzlichen Kosten nicht umlegen. Im Vergleich zu einem mit fossilen Gasen betriebenen BHKW entsteht folglich eine Benachteiligung der doch eigentlich besonders förderungswürdigen erneuerbaren Gase. In der Praxis führt dies zu einer immensen Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit“, ärgern sich die Interessenvertreter.

Mehrbelastungen für Verbraucher

Die von der Bundesregierung beschlossene Gasumlage soll die zusätzlichen Beschaffungskosten ausgleichen, die Importeuren fossilen Erdgases nach Wegfall der langfristigen Lieferverträge mit dem russischen Unternehmen Gazprom entstanden waren. Die Umlage in Höhe von 2,419 ct/kWh soll sich dabei nicht nur auf fossiles Erdgas erstrecken, sondern auch auf heimisches erneuerbares Biomethan. (amo)