Recht & Regulierung

Bundesgericht: Jobcenter darf Strombonus bei Hartz IV anrechnen

Ein Jobcenter in Nordrhein-Westfalen hat einem Ehepaar die Sozialleistungen gekürzt. Der Grund ist eine einmalige Wechselprämie des Stromanbieters.
15.10.2020

Jobcenter dürfen Sozialhilfeempfängern die Leistungen kürzen, wenn diese von ihrem Stromanbieter einen Wechselbonus erhalten haben. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

Jobcenter dürfen die Wechselprämie eines Stromanbieters beim Arbeitslosengeld anrechnen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel von Mittwoch hervor. Mit dem Sofortbonus erziele man Einkommen, das zu berücksichtigen sei, entschieden die Richter in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Denn die einmalige Wechselprämie werde unabhängig vom Stromverbrauch gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt und sei in der Verwendung nicht gebunden. Damit sei die Sachlage anders als bei der Rückzahlung von Stromkosten, die nicht als Einkommen berücksichtigt werden. (B 4 AS 14/20 R)

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