Bundesnetzagentur leitet Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen ein

Das Hauptgebäude der Bundesnetzagentur in Bonn
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Montag eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeleitet. In einer Bestandsaufnahme zeigt sie den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze und analysiert ausgehend von möglichen Entwicklungspfaden, ob Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden sollten. Ein begleitender Fragebogen dient der Strukturierung der Konsultation.
Die Konsultationsfragen richten sich an bestehende und potentielle Marktakteure, Netzbetreiber, Verbraucher, Wissenschaft und weitere interessierte Kreise. "Wir haben im Rahmen der Bestandsaufnahme einige zentrale Fragen identifiziert und freuen uns nun auf die Rückmeldungen des Marktes", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Regulierungsfragen von entscheidender Bedeutung
Wasserstoff ist im Rahmen des Dialogprozesses Gas 2030 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der anknüpfenden Nationalen Strategie Wasserstoff zu einem zentralen energiepolitischen Thema geworden. Aufgrund konkreter Anfragen aus dem Markt zu einzelnen Projekten sowie der Tatsache, dass im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2020 - 2030 zum ersten Mal sogenannte Grüngas-Projekte als Eingangsgrößen für die Netzmodellierung aufgeführt werden, hat sich die Bundesnetzagentur mit diversen regulatorischen Fragestellungen auseinandergesetzt. Regulierungsfragen seien sowohl aus Sicht von Verbrauchern als auch aus Sicht von Investoren, die auf sichere Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur bauen, von entscheidender Wichtigkeit, betont die Bundesnetzagentur.
In der Bestandsaufnahme zeigt die Bundesnetzagentur den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze aus Sicht der Behörde auf und analysiert mögliche Entwicklungspfade und Optionen, ob, wann und in welchem Umfang Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden könnten. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur werden Wasserstoffnetze derzeit grundsätzlich nicht von der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfasst. Es gibt lediglich Regelungen für die Einspeisung als Zusatzgas in Erdgasnetze. Tendenziell werde die Grundsatzfrage der Regulierung mittel- bis langfristig dann zu bejahen sein, wenn Wasserstoff über die bestehenden Inselnetze hinaus substantiell zur öffentlichen Versorgung beiträgt und die Wettbewerbssituation mit der in den heute nach Energiewirtschaftsgesetz regulierten Netzbereichen vergleichbar ist, führt die Bundesnetzagentur dazu weiter aus.
Stellungnahmen, die bis zum 4. September 2020 eingehen, werden von der Bundesnetzagentur berücksichtigt. (amo)