Recht & Regulierung

Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken

Betreiber müssen künftig deutlich weniger Informationen angeben. Allerdings bleibt die Meldung beim Netzbetreiber zunächst bestehen.
28.03.2024

Die Inbetriebnahme von Steckersolargeräten soll künftig einfacher werden. (Symbolbild)

Die Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert. Die Änderung gilt mit Wirkung zum ersten April, wie die Bonner Behörde mitteilt.

Künftig müssen Betreiber von sogenannten Steckersolargeräten neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. "Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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