Recht & Regulierung

Bundesnetzagentur will, dass Telekom ihre Leerrohre frei gibt

Dies soll mit einem "angemessenen" Entgelt abgegolten werden: Ziel ist es, die Leerrohre auf der "letzten Meile" in die Häuser zur Verfügung zu stellen und somit den Glasfaserausbau voranzutreiben.
17.06.2022

Die Glasfaserkabel schneller in die Häuser: Das ginge über Leerrohre. Diese soll die Telekom dafür gegen ein Entgelt freigeben.

Die Bundesnetzagentur hat der Europäischen Kommission ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom vorgelegt: Hiebei möchte die Behörde, dass die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen anderen Netzbetreibern ihre Leerrohre zur Verfügung stellt und zwar jene, die in die Häuser gehen ("die letzte Meile"). Dafür soll das Telekommunikationsunternehmen Entgelte nehmen können, teilt die Bundesnetzagentur mit. Vorteil wäre aber: Wettbewerber könnten ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effizient verlegen und somit den Glasfaserausbau vorantreiben.
 

„Wir setzen uns konsequent für den Glasfaserausbau, fairen Wettbewerb und stabile und transparente Rahmenbedingungen ein“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der Leerrohrzugang ist ein wirksames Instrument zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zudem fördert er den Wettbewerb. Es belastet Bürger und Kommunen, wenn Bürgersteige und Straßen wiederholt aufgerissen werden. Der Leerrohrzugang schont die ohnehin knappen und teuren Tiefbaukapazitäten. Sie anderweitig einzusetzen, ist sinnvoll.“

Leerrohrzugang: Angemessener Mietzins

Zentral für den Leerrohrzugang ist die Frage nach der angemessenen Höhe des Mietzinses für die freien Kapazitäten. Hierbei müssen insbesondere Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die Bundesnetzagentur will u.a. Unsicherheiten der Marktteilnehmer dadurch vorbeugen, dass Leerrohrkapazitäten erst dann beauftragt werden können, wenn sie die kommerziellen und weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt hat. Die entsprechenden Verfahren sollen bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Darüber hinaus ermöglicht die Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen für neu gebaute Leerrohre Kapazitäten mehrjährig für den eigenen Ausbau freizuhalten.

Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll über den Infrastrukturatlas, das neue "Gigabitgrundbuch" erfolgen.

Zugang zu Glasfaser- & Kupfernetzen

Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die Bundesnetzagentur am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge haben auch nach erweiterter Prüfung den sogenannten Nachbildbarkeitstest bestanden.

Bei der Regulierung der „Kupferentgelte“, dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sieht sich die Bundesnetzagentur durch die der Europäische Kommission bereits vorliegende, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.

Weiteres Verfahren: Kommission muss sich äußern

Seit Oktober 2021 haben die Stakeholder den Entwurf der Regulierungsverfügung diskutiert und zum Teil sehr kontrovers kommentiert. Die der Europäischen Kommission vorliegenden Regulierungsvorschläge berücksichtigen dies und alle verfügbaren Informationen zur aktuellen Marktentwicklung. Die Bundesnetzagentur hält nach der Auseinandersetzung mit den zum Teil sehr kontroversen Stellungnahmen im Wesentlichen an ihrem ersten Entwurf vom vergangenen Oktober fest.

Die Europäische Kommission sowie das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die anderen Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten können den Entwurf innerhalb eines Monats kommentieren. Wann die Regulierungsverfügung endgültig verabschiedet werden kann und ob es zu weiteren Änderungen kommt, hängt nun von der Europäischen Kommission und den Stellungnahmen der anderen europäischen Mitgliedstaaten ab.

Das jetzt eingeleitete sog. Notifizierungsverfahren sieht eine in Kürze erwartete Veröffentlichung des Entwurfs der Regulierungsverfügung durch die Europäische Kommission vor. (gun)