Corona-Krise: Erleichterungen bei der Strom- und Energiesteuer nutzen
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sieht vor, dass Verbraucher und Kleinstunternehmen als Kunden von "wesentlichen Dauerschuldverhältnissen" in der Daseinsvorsorge (vorerst) bis zum 30. Juni 2020 ihre Zahlung mit der Begründung verweigern können, dass sie wegen der Folgen der Covid-19-Pandemie ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können.
Es ist davon auszugehen und in der Praxis auch schon zu erkennen, dass auch zahlreiche Kunden von Stadtwerken von dem Zahlungsmoratorium Gebrauch machen werden. Dies kann bei…
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