Recht & Regulierung

Corona-Krise: Erleichterungen bei der Strom- und Energiesteuer nutzen

Die Corona-Krise führt bei vielen Stadtwerken zu Gewinneinbrüchen. Drohen Liquiditätsengpässe, sollten Betroffene sich nicht scheuen, Steuerstundungen, einen Vollstreckungsaufschub oder die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen zu beantragen, erläutert Ralf Reuter in seinem Gastbeitrag.
17.04.2020

Auch Stadtwerke bekommen die Auswirkungen der Corona-Krise hautnah zu spüren.

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sieht vor, dass Verbraucher und Kleinstunternehmen als Kunden von "wesentlichen Dauerschuldverhältnissen" in der Daseinsvorsorge (vorerst) bis zum 30. Juni 2020 ihre Zahlung mit der Begründung verweigern können, dass sie wegen der Folgen der Covid-19-Pandemie ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können.

Es ist davon auszugehen und in der Praxis auch schon zu erkennen, dass auch zahlreiche Kunden von Stadtwerken von dem Zahlungsmoratorium Gebrauch machen werden. Dies kann bei…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In