Corona-Krise: Steuerliche Erleichterungen für kommunale Unternehmen
Von der Corona-Krise sind auch Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen (EVU) sowie Bäder- und ÖPNV-Gesellschaften betroffen. Es steht zu befürchten, dass Forderungen und Ansprüche durch die Kunden nicht oder nur teilweise beglichen werden. Aufgrund der Reduzierung der Leistungen des ÖPNV und der Schließung von Bädern drohen zusätzlich erhebliche Einnahmeausfälle. Insoweit ist ein krisenbedingtes Liquiditätsmanagement unabdingbar.
Aktuell hat das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Erlass über steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung…
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