Corona: Stadtwerkechefs und Aufsichtsräte müssen sich neu erfinden

In Krisenzeiten gehören etablierte Abläufe und Verhaltensmuster auf den Prüfstand.
Die Covid-19-Krise stellt auch kommunale Unternehmen und insbesondere die Energieversorger in wirtschaftlicher Hinsicht vor deutliche Herausforderungen. Dies kann bis zu einer Krisensituation führen, was wiederum erhöhte Pflichten bei Geschäftsleitung und Aufsichtsrat auslösen kann.
Pflichten der Geschäftsleitung
Eine der wesentlichen Pflichten der Geschäftsleitung in der gegenwärtigen Situation ist die Früherkennung einer möglichen Krise für das Unternehmen. Dies ist im Aktienrecht ausdrücklich geregelt und gilt für die Geschäftsführung einer GmbH entsprechend. Diese Pflicht bedeutet, dass…
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