Recht & Regulierung

Corona: Stadtwerkechefs und Aufsichtsräte müssen sich neu erfinden

Ein bloßes "Weiter so" kann fatale Folgen haben: Für Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Stadtwerken gelten in der Corona-Krise neue, verschärfte Anforderungen. Welche das sind, erläutert ein Gastbeitrag von PwC.
26.03.2020

In Krisenzeiten gehören etablierte Abläufe und Verhaltensmuster auf den Prüfstand.

Die Covid-19-Krise stellt auch kommunale Unternehmen und insbesondere die Energieversorger in wirtschaftlicher Hinsicht vor deutliche Herausforderungen. Dies kann bis zu einer Krisensituation führen, was wiederum erhöhte Pflichten bei Geschäftsleitung und Aufsichtsrat auslösen kann.

Pflichten der Geschäftsleitung 

Eine der wesentlichen Pflichten der Geschäftsleitung in der gegenwärtigen Situation ist die Früherkennung einer möglichen Krise für das Unternehmen. Dies ist im Aktienrecht ausdrücklich geregelt und gilt für die Geschäftsführung einer GmbH entsprechend. Diese Pflicht bedeutet, dass…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In