Recht & Regulierung

Der EU-Kommission reicht es jetzt

Deutschland habe Richtlinien des dritten Energiepaket nicht vollständig umgesetzt. Neu sind die Vorwürfe nicht.
19.07.2018

Im Saal des Europäischen Gerichtshofes mit Sitz in Luxemburg

Gemahnt hat die EU-Kommssion bereits seit Anfang 2015. Weil aber immer noch nichts geschehen ist, zieht die EU-Kommssion jetzt vor Gericht:  Sie verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie 2009/72/EG und der Erdgasrichtlinie 2009/73/EG sicherzustellen. Beide Richtlinien sind Teil des dritten Energiepakets.

Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission die Vorschriften über die Befugnisse und Unabhängigkeit der deutschen Regulierungsbehörde nicht vollständig eingehalten. Insbesondere verfüge die Bundesnetzagentur nicht über uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen für den Zugang zu Netzen und Regelenergiedienstleistungen. Problem aus Sicht der Kommission: Zahlreiche Aspekte der Festlegung von Tarifen und Bedingungen werden weitgehend in den Einzelverordnungen der Bundesregierung geregelt.

Auch die Entflechtung sei nicht richtig umgesetzt

Außerdem habe Deutschland mehrere Anforderungen an das Modell zur Entflechtung der unabhängigen Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. So stehen beispielsweise die Vorschriften über die Unabhängigkeit des Personals und der Verwaltung des Netzbetreibers nicht vollständig mit diesen Richtlinien im Einklang, so die Kommission. Außerdem schließe die Definition von vertikal integrierten Unternehmen unzulässigerweise Aktivitäten außerhalb der EU aus.

Nicht nur Deutschland, auch Ungarn soll vor den Kadi: Dort würden bestimmte Arten von Kosten aus der Berechnung der Elektrizitäts- und Erdgasnetztarife ausgeklammert. Dies verstoße gegen den Grundsatz, dass die Tarife kostendeckend sein müssen. Außerdem habe das Land Änderungen seines Energierechts verabschiedet, die das Recht der Marktteilnehmer auf  umfassende gerichtliche Prüfung von Entscheidungen der Regulierungsbehörde über die Netztarife beschneiden. (wa)