Herr Stahl, kurz vor Weihnachten wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nochmals geändert. Wie stark brachte es die Branche in Schwitzen?
Claus-Heinrich Stahl: Eine kleine Katastrophe konnten wir immerhin im KWKG verhindern. Seit dem neuen Jahr müssen alle Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen ab 500-Kilowatt-(kW)-Leistung sich um die Förderung der Bundesnetzagentur bewerben. Vorher wurden die unter 1-Megawatt-(MW)-Anlagen einfach per Gesetz gefördert. Nachdem kurz vor Weihnachten die Hiobsbotschaft kam, wurde es noch schlimmer, denn eine Übergangsregelung wurde nicht bedacht. Diese wurde mittlerweile nachgezogen. Nun müssen all jene Anlagen, die noch vor 31.Dezember 2020 bestellt oder in der Umsetzungsphase waren, erst ab dem 31. Dezember 2022 in die Ausschreibung.
Wir atmen auf, sonst wären viele Projekte auf der Strecke geblieben. Die Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Juni 2021 war auch deutlich überzeichnet. Auf einem ausgeschriebenen Volumen von rund 58 MW haben sich 16 Projekte mit rund 111 MW beworben. Einige sicherlich, weil die neue Regelung griff und sie sichergehen wollten, dass ihr Zeitplan nicht durcheinander kommt.
Aber Sie gehen davon aus, dass es einmalig war?
Stahl: Mitnichten. Ich gehe davon aus, dass auch die kommenden Ausschreibungen deutlich überzeichnet werden. Viele Projekte haben innerhalb der notwendigen Frist nach dem 31.12. nicht alle Unterlagen zusammentragen können, um an dem Gebot für den Juni teilzunehmen. Nun hatten sie aber ein halbes Jahr Zeit für die Dezembergebote. Im Endeffekt hat die Politik neue Rahmenbedingungen gesetzt, die unnötig sind. Sie können relativ leicht ausgehebelt werden, verursachen aber mehr Aufwand.
Inwiefern ausgehebelt?
Stahl: Die Anlagenhersteller stellen einfach ihre Produktlinie um oder kommunale Versorger bestellen statt einer 999-KW-Anlage einfach zwei 499-kW-Anlagen. Zwar müssen die mit einem Jahr Abstand zueinander in den Dauerbetrieb genommen werden, aber dann gelten sie als Erweiterung. Im Kern müssen die Betreiber damit nicht mehr an der Ausschreibung teilnehmen, weil sie unter der 500-kW-Grenze bleiben. Es ist umständlicher, aber umgehbar und insgesamt unnötig. Bis 2026 ist auch die 500-kW-Grenze im KWKG erstmal sicher.
Was denken Sie über die anstehende Bundestagswahl, die möglichen Regierungsparteien und dementsprechend über die Aussichten der KWK?
Stahl: Die Situation zeigt, dass wieder alles möglich ist; CDU, Grüne, FDP und SPD. Es wird spannend, wer das Rennen macht und welche Partei schließlich welche Ministerien besetzt. Ich glaube aber, dass wir uns um die KWK weniger Sorgen machen müssen. Die Bedeutung derer für das künftige klimafreundliche Deutschland sollten jedem in diesen Spitzenpositionen deutlich geworden sein. Es ist schließlich nur eine Technik, die so sauber fährt, wie man sie füttert.
Die Fragen stellte Adrian Gun.



