Recht & Regulierung

Ende des "steuerlichen Querverbunds"?

Der Bundesfinanzhof hat eine möglicherweise folgenreiche Entscheidung getroffen. Aktuell sei es nicht EU-rechtskonform, kommunale Betriebe, die dauerhaft Verlust erwirtschaften, zum Beispiel in Stadtwerke Gesellschaften mbH auszulagern und so Steuern zu sparen. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof entscheiden.
24.10.2019

Wenn beispielsweise ein defizitäres Schwimmbad ausgelagert und dadurch weniger Steuern zu zahlen sind, dann könnte es sich um staatliche Beihilfe handeln.

Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilferecht legt der Bundesfinanzhof die Privilegierung kommunaler Betriebe im deutschen Steuerrecht dem Europäischen Gerichtshof vor. Dabei geht es um die Frage, ob kommunale GmbHs die Verluste chronisch defizitärer Tätigkeiten wie den Betrieb von Schwimmbädern steuerlich verrechnen dürfen und damit weniger Körperschaftsteuern zahlen als private Firmen, bei denen derartige Verlustverrechnungen strenger behandelt werden. Der Bundesfinanzhof sieht diese vielerorts praktizierten Verlustverrechnungen als "verdeckte Gewinnausschüttung" an die Kommunen,…

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