Ende des "steuerlichen Querverbunds"?
Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilferecht legt der Bundesfinanzhof die Privilegierung kommunaler Betriebe im deutschen Steuerrecht dem Europäischen Gerichtshof vor. Dabei geht es um die Frage, ob kommunale GmbHs die Verluste chronisch defizitärer Tätigkeiten wie den Betrieb von Schwimmbädern steuerlich verrechnen dürfen und damit weniger Körperschaftsteuern zahlen als private Firmen, bei denen derartige Verlustverrechnungen strenger behandelt werden. Der Bundesfinanzhof sieht diese vielerorts praktizierten Verlustverrechnungen als "verdeckte Gewinnausschüttung" an die Kommunen,…
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