Energieaudit: Alle (vier) Jahre wieder
2019 ist es wieder soweit: Alle größeren Unternehmen müssen erneut ein Energieaudit durchführen. Darauf machte die unabhängige Energieberatung Energie Consulting GmbH (ECG) aufmerksam. Die Energieaudit-Pflicht beruht auf einer gesetzlichen Grundlage: dem seit April 2015 geltenden Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Wer es nicht schafft, das verpflichtende Audit fristgerecht abzuschließen, dem drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Die ECG empfiehlt daher, die Durchführung des Audits schon im ersten Quartal in die Wege zu leiten. So ließen sich unnötige Strafen vermeiden und zusätzliche Energieeinsparpotenziale schon frühzeitig erkennen.
Fast alle Unternehmen sind betroffen
Die erneute Auditpflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen und deren Betriebsstätten, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen eingestuft sind, und deren letztes Audit länger als drei Jahre zurückliegt. Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet haben, sind von der Auditpflicht befreit. Das Audit muss von einer qualifizierten und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zugelassenen Person durchgeführt werden. Die Durchführung sowie die Einhaltung der Fristen werden vom Bafa stichprobenartig überprüft.
Der Aufwand für die zweite Auditrunde ist nicht unerheblich. Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten müssen jetzt die bislang nicht untersuchten Niederlassungen überprüfen lassen. Auch die Zeiträume dürfen nicht bereits in einem vorherigen Audit betrachtet worden sein.
Audit besser zu früh als zu spät durchführen lassen
"Erfahrungsgemäß wird die Nachfrage nach Auditierungen in der zweiten Jahreshälfte steigen. Es gibt zudem nur wenige qualifizierte Auditoren und die Folgeaudits bleiben aufwändig", mahnt Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG und rät deshalb zur Eile. Es bestünde die Gefahr, dass die Unternehmen das Audit bei zu spätem Beginn nicht fristgerecht fertigstellen können. "Da das Bafa streng kontrolliert, drohen empfindliche Strafen. Wer sich rechtzeitig kümmert, ist auf der sicheren Seite und kann dieses Risiko abwenden", erklärt er.
Hahn weißt jedoch darauf hin, dass die Durchführung des Audits auch Vorteile mit sich bringe: "Dadurch, dass die Unternehmen soweit möglich neue Daten heranziehen müssen, bietet dies den Unternehmen die große Chance, zusätzliche Energieeinsparpotenziale aufzudecken. Je eher man dies macht, desto mehr lässt sich letztlich sparen." (hol)