Entlastung für die Kleinen unter den Großen
Die Neufassung des "Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (EDL-G) ist in Kraft getreten. Mit den Änderungen sollen einige der "kleineren" Großunternehmen von Auditpflichten entlastet werden. Im gleichen Atemzug werden aber auch Regelungen für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-, EEG- und Power-to-Gas-Anlagen fixiert.
Berater müssen sich registrieren
Seit 2015 müssen alle größeren Betriebe Energieaudits erstellen. Die Novelle führt nur eine Bagatellgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden Gesamtenergieverbrauch pro Jahr ein. Wer darunter bleibt, für den gelten…
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