Recht & Regulierung

Entlastung für die Kleinen unter den Großen

Die Novelle des Energiedienstleistungs-Gesetzes reduziert Auditpflichten bei einigen Unternehmen. Es gibt aber auch Änderungen bei KWK und Power-to-X.
26.11.2019

Wer viel Energie verbraucht, benötigt ein Energieaudit.

Die Neufassung des "Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (EDL-G) ist in Kraft getreten. Mit den Änderungen sollen einige der "kleineren" Großunternehmen von Auditpflichten entlastet werden. Im gleichen Atemzug werden aber auch Regelungen für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-, EEG- und Power-to-Gas-Anlagen fixiert.

Berater müssen sich registrieren

Seit 2015 müssen alle größeren Betriebe Energieaudits erstellen. Die Novelle führt nur eine Bagatellgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden Gesamtenergieverbrauch pro Jahr ein. Wer darunter bleibt, für den gelten…

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