Enttäuschung bei den Netzbetreibern
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Die Beschwerden von 1100 Netzbetreibern gegen die massive Absenkung der Eigenkapitalzinssätze in der dritten Regulierungsperiode hatten keinen Erfolg: Der Bundesgerichtshof hat einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2018 widersprochen, dass die Zinssätze zu niedrig festgelegt worden seien. „Einer Verbesserung der Investitionsbedingungen für die deutsche Netzwirtschaft ist damit eine Absage erteilt worden“, zeigt sich die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) enttäuscht.
Die Bundesnetzagentur hatte Ende 2016 entschieden, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte…
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