"Es wird zu wesentlichen Rechtsunsicherheiten kommen"
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Claus-Heinrich Stahl auf dem B.KWK-Kongress.
Bild: © Andreas Schöttke/B.KWK
Der Gesetzesentwurf ist aufgrund der aktuellen Notwendigkeit in seinen Grundzügen sinnvoll, um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dennoch muss die gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Hocheffizienztechnologie eine gesonderte Betrachtung und Behandlung aufgrund ihrer Doppelfunktion zur Strom- und gleichzeitigen Wärmeerzeugung erhalten. Auf jeden Fall müssen KWK-Anlagen von den Regelungen der vorgesehen Pönale in § 50f ausgenommen werden; grundsätzlich ist der gesamte § 50f jedoch vollständig zu streichen, da eine Pönale nicht zieldienlich ist.
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