Recht & Regulierung

EU-Gericht beendet Uralt-Fall

Frankreich muss knapp 1,4 Milliarden Euro vom Versorger EDF zurückfordern.
16.01.2018

Im Saal des Europäischen Gerichtshofes mit Sitz in Luxemburg

Das Gericht der EU hat einen Rechtsstreit aus der Frühzeit der Energiemarkt-Liberalisierung entschieden: Der französische Energiekonzern EDF, zu rund 85 Prozent in staatlichem Besitz, muss knapp 1,4 Milliarden Euro an Frankreich zurückzahlen.

1997 hatte der französische Staat rechtliche und gesetzliche Schützenhilfe geleistet, als es darum ging, EDF auf die Öffnung des Energiebinnenmarkts vorzubereiten. Bei einer Kapitalerhöhung verzichtete Frankreich großzügig auf eine Steuerforderung von knapp 1 Mrd. Euro. 2003 wertete dies die EU-Kommission als verbotene staatliche Beihilfe.

Neue Prüfung – gleiches Ergebnis

Der französische Staat stellte sich auf die Seite des Konzerns und klagte gegen die Rückerstattung. Die EU-Richter kassierten die Entscheidung in zwei Instanzen 2009 und 2012, weil die Kommission nicht genug geprüft hatte, ob sich der Staat nicht doch wie ein marktwirtschaftlich handelnder privater Kapitalgeber verhalten habe. Die EU-Kommission prüfte neu – und kam zum gleichen Entschluss wie vorher: EDF soll das Geld zurückzahlen.

Diese Prüfung hat dem Gericht der EU nun offenbar gereicht: In seinem neuen Urteil bestätigt das Gericht den Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2015 und damit die Verpflichtung des französischen Staats, den Betrag von etwa 1,37 Mrd. Euro zurückzufordern. (wa)