EU-Kommission: Keine Ausnahme bei Mehrwertsteuer für Gas-Umlage
Mit der Gas-Umlage sollen Verbraucher Importeuren unter die Arme greifen. Die Bundesregierung will darauf keine Mehrwertsteuer erheben. Jetzt stellt die EU-Kommission aber geltende Regeln klar.
Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am Dienstag in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.
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