EU legt Kriterien für nachhaltige Investitionen fest

Die EU-Taxonomie ist umstritten definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.
Bild: © Neil Harvey/Unsplash.com
Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zum Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen.
Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft definiert. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nicht festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.
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