Recht & Regulierung

EU-Parlament lehnt geplante Ausweitung des CO2-Handels ab

Die vorgesehene Ausdehnung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Verkehr findet keine Mehrheit. Nun muss ein neuer Kompromiss her.
08.06.2022

Das «Fit for 55»-Klimapaket der EU-Kommission zielt darauf ab, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Das Europaparlament konnte sich nicht auf eine vorgeschlagene Reform des EU-Emissionshandels (ETS) einigen. Eine Mehrheit der Abgeordneten hat eine geplante Ausweitung des Systems auf Gebäude und Verkehr am Mittwoch abgelehnt. Das Gesetz wurde zurück an den Umweltausschuss verwiesen, um einen neuen Kompromiss zu finden, der von einer Mehrheit getragen werden kann.

«Ich halte das für eine Schande», sagte der Abgeordnete Peter Liese (CDU), der für die Verhandlung des Dossiers im EU-Parlament zuständig ist. «Wie bei vielen anderen Gelegenheiten in diesem Bericht haben die extreme Rechte, die Sozialdemokraten und die Grünen zusammen gestimmt.» Für die Grünen und Sozialdemokraten war der Vorschlag teilweise nicht ehrgeizig genug.

Im Emissionshandel müssen etwa Teile der Industrie oder Stromproduzenten für den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen wie Kohlendioxid (CO2) bezahlen. Geplant war unter anderem die Ausweitung des Systems auf weitere Branchen - mit Ausnahmen für private Haushalte - sowie eine schnellere Reduktion von den vom ETS abgedeckten Emissionen.

Weitere wichtige Dossiers verschoben

Weitere wichtige Abstimmungen zum EU-Klimapaket wurden nach Scheitern der ETS-Reform ebenfalls verschoben. So werden auch die Dossiers zum geplanten EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO2 und zum Klimasozialfonds zurück an den Umweltausschuss geschickt.

Die Vorhaben sind Teil des «Fit for 55»-Klimapakets der EU-Kommission. Es zielt darauf ab, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Damit die Gesetze des Pakets in Kraft treten können, müssen sowohl das Parlament als auch die EU-Länder zustimmen. (dpa/hoe)