Recht & Regulierung

EU-Wettbewerbshüter: Netzentgelt-Befreiung in Deutschland war illegal

Für Großverbraucher wird es teuer: Nachdem die EU-Kommission die Netzentgelt-Befreiung für die Jahre 2012 und 2013 als rechtswidrig erklärt hat, müssen betroffene Betriebe die Beihilfen zurück zahlen.
28.05.2018

Ab dem zweiten Jahr sind Stromtarife mit Bonus oftmals teurer als Vergleichstarife. Das zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Energie. Die bonusbedingte Einsparung im ersten Vertragsjahr wiegt die Mehrkosten im zweiten Vertragsjahr nicht auf.

Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 war nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Auf Unternehmen könnten dreistellige Millionensummen zukommen. Die Bundesregierung redete die Entscheidung klein.

Den Wettbewerbshütern zufolge waren in Deutschland Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der…

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