Recht & Regulierung

EuGH gibt Stadtwerken Recht

Einblendung von Werbenachrichten in der E-Mail-Inbox ist mit Spam vergleichbar. Daher müssen Nutzer aktiv zustimmen.
25.11.2021

Der europäische Gerichtshof hat sich mit Werbenachrichten in E-Mail-Postfächern auseinandergesetzt. (Symbolbild)

Die Stadtwerke Lauf an der Pegnitz haben sich in einem Streit um Werbung gegen Eprimo durchgesetzt. Die Auseinandersetzung ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der hat nun den Stadtwerken Recht gegeben.

Der konkrete Fall: Im Auftrag von Eprimo schaltete eine Werbeagentur Werbeanzeigen. Diese bestanden in der Einblendung von Bannern in E‑Mail-Postfächern von Nutzern des kostenfreien E‑Mail-Dienstes T-Online. Die Stadtwerke waren der Ansicht, dass diese Werbepraxis, bei der elektronische Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten verwendet wird, gegen die…

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