EuGH-Gutachten: Nord Stream 2 kann gegen EU-Gasrichtlinie klagen
Neue Hoffnung für die Nord Stream 2 AG: Generalanwalt Michal Bobek kommt zum Ergebnis, dass die Klage der Pipeline-Betreiber zu Unrecht abgewiesen wurde.
Im Streit um die geänderte europäische Gasrichtlinie kann die Nord Stream 2 AG nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wieder hoffen. Die Klage der Ostsee-Pipeline-Betreiber gegen die geänderte EU-Gasrichtlinie ist laut dem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten zuvor zu Unrecht abgewiesen worden. Das Unternehmen ist nach Ansicht des Generalanwalts Michal Bobek durchaus klagebefugt. Inhaltlich nahm er keine Stellung zur Klage. (Rechtssache C-348/20 P)
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In