EuGH pocht auf Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur bei der Netzregulierung stärker gewährleistet sein muss. BBH und VKU befürchten negative Auswirkungen auf die Investitionssicherheit der kommunalen Netzbetreiber.
![](/fileadmin/_processed_/4/3/csm_Gesetz_Gericht_Paragraf_c_AdobeStock_255405483_543934a63f.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/4/3/csm_Gesetz_Gericht_Paragraf_c_AdobeStock_255405483_6dd41d18a3.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/4/3/csm_Gesetz_Gericht_Paragraf_c_AdobeStock_255405483_053cfc5473.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/4/3/csm_Gesetz_Gericht_Paragraf_c_AdobeStock_255405483_fb13bc86bf.jpg 784w, /fileadmin/_processed_/4/3/csm_Gesetz_Gericht_Paragraf_c_AdobeStock_255405483_25285a6593.jpg 912w, /fileadmin/_processed_/4/3/csm_Gesetz_Gericht_Paragraf_c_AdobeStock_255405483_607bb297bf.jpg 1024w, /fileadmin/_processed_/4/3/csm_Gesetz_Gericht_Paragraf_c_AdobeStock_255405483_e00019544e.jpg 1440w)
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag eine weitgehende Entscheidung zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur getroffen.
Bild: © Photocreo Bednarek/AdobeStock
Der EuGH hat damit einer von der EU-Kommission gegen Deutschland erhobenen Vertragsverletzungsklage in vollem Umfang stattgegeben und folgt einem Pläodyer seines Generanwalts vom Jahresanfang. Gerügt wird eine unzureichende Umsetzung von EU-Richtlinien im Energiewirtschaftsgesetz.
…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In