Wird zu viel Nitrat aus landwirtschaftlicher Ausbringung in das Grundwasser eingetragen, haben Wasserversorger nun mehr Rechte zur Durchsetzung der Grenzwerte.

Wird zu viel Nitrat aus landwirtschaftlicher Ausbringung in das Grundwasser eingetragen, haben Wasserversorger nun mehr Rechte zur Durchsetzung der Grenzwerte.

Bild: © Patrick Pleul/dpa

Während am 3. Oktober hierzulande die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in vollem Gange waren, hat der EuGH  in Luxemburg weitgehend unbemerkt von der öffentlichen Aufmerksamkeit eine weitreichende Entscheidung für die deutsche Wasserwirtschaft getroffen. Versorger bekommen mehr Rechte bei der Durchsetzung der Nitratgrenzwerte.

Konkret sieht das Urteil der obersten Richter vor, dass Wasserversorger sich bei einer (drohenden) Überschreitung der Nitratgrenzwerte direkt an die zuständige Behörde wenden können, um eine Anpassung bestehender Aktionsprogramme oder zusätzliche Maßnahmen zu erwirken bis der Grenzwerte von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wieder eingehalten wird.

Antrag aus Österreich

Der VKU begrüßt die Entscheidung aus Luxemburg, dennoch wäre es wünschenswert, dass die notwendigen Maßnahmen auch ohne das Zutun der Wasserversorger in jedem Einzelfall getroffen würden. Anlass für den EuGH sich mit der Frage nach den Rechten der Wasserversorger im Rahmen der Nitratrichtlinie zu befassen, war ein Antrag des Wasserleitungsverbandes aus dem österreichischen Burgenland, bei dem es darum ging, das erlassene Aktionsprogramm zur Grenzwerteinhaltung zu ändern, um den Gewässerschutz zu gewährleisten. (ls)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper