Während am 3. Oktober hierzulande die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in vollem Gange waren, hat der EuGH in Luxemburg weitgehend unbemerkt von der öffentlichen Aufmerksamkeit eine weitreichende Entscheidung für die deutsche Wasserwirtschaft getroffen. Versorger bekommen mehr Rechte bei der Durchsetzung der Nitratgrenzwerte.
Konkret sieht das Urteil der obersten Richter vor, dass Wasserversorger sich bei einer (drohenden) Überschreitung der Nitratgrenzwerte direkt an die zuständige Behörde wenden können, um eine Anpassung bestehender Aktionsprogramme oder zusätzliche Maßnahmen zu erwirken bis der Grenzwerte von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wieder eingehalten wird.
Antrag aus Österreich
Der VKU begrüßt die Entscheidung aus Luxemburg, dennoch wäre es wünschenswert, dass die notwendigen Maßnahmen auch ohne das Zutun der Wasserversorger in jedem Einzelfall getroffen würden. Anlass für den EuGH sich mit der Frage nach den Rechten der Wasserversorger im Rahmen der Nitratrichtlinie zu befassen, war ein Antrag des Wasserleitungsverbandes aus dem österreichischen Burgenland, bei dem es darum ging, das erlassene Aktionsprogramm zur Grenzwerteinhaltung zu ändern, um den Gewässerschutz zu gewährleisten. (ls)



