Recht & Regulierung

Flörsbachtal nutzt PV-Fahrplan

Ein PV-Fahrplan kann Kommunen dabei helfen, über die Errichtung von Solarparks auf gemeindeeigenen Flächen zu entscheiden. Dies erläutert Rechtsanwalt Peter Meisenbacher von Sterr-Kölln & Partner in einem ZfK-Gastbeitrag.
23.11.2021

Die Errichtung von Solarparks auf gemeindeeigenen Flächen wird zunehmend zum Thema, über welches kommunale Gremien entscheiden müssen.

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Bis es soweit ist, werden noch viele Photovoltaikanlagen errichtet. Unter anderem auf der grünen Wiese und anderen Freiflächen. Viele Kommunen erhalten aus diesem Grund derzeit Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf in ihrem Besitz befindlichen Flächen.

Grundsätzlich möglich ist eine Absage, der Verkauf der gemeindlichen Flächen sowie andere Modelle. Dazu gehören Verpachtung, Beteiligungen sowie Projektentwicklung und Betrieb allein in Gemeindehand. Verantwortliche in Verwaltung und Gemeinderat sollten die Pro- und Contra-Argumente der Modelle genau abwägen. Die Gemeinde Flörsbachtal ist aktuell in einer solchen Entscheidungsfindung – und nutzt dafür einen Photovoltaik-Fahrplan.

Zunehmende Anfragen für Solarparks auf Gemeindeflächen

Rund 25 Prozent der aktuell in Deutschland installierten Photovoltaik-Leistung entfällt auf Freiflächenanlagen. Ende 2020 wiesen Photovoltaik-Freiflächenanlagen hierzulande eine Leistung von rund 15 Gigawatt auf. Das sind gut 30.000 Hektar. Davon waren knapp 26 Prozent Ackerflächen und 14 Prozent Randstreifen an Verkehrswegen. Die installierte Photovoltaik-Leistung auf diesen beiden Flächenkategorien entspricht knapp 0,1 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands.

Mit dem Fortschreiten der Energiewende wird sich der Anteil noch erhöhen. Künftig werden Projektentwickler von Solarparks verstärkt kommunale Entscheidungsträger zu diesem Sachverhalt anfragen. Viele Gemeinden verfügen jedoch nicht über die Erfahrung, um eine wirtschaftliche und rechtliche Bewertung der Angebote für gemeindeeigene Flächen und der möglichen Alternativen einer kommunalen Beteiligung vorzunehmen.

Photovoltaik-Fahrplan als Entscheidungshilfe

Welche Punkte Verantwortliche in Verwaltung und Gemeinderat klären sollten, damit die getroffene Entscheidung sachlich richtig und auch rechtssicher ist, zeigt ein Photovoltaik-Fahrplan. Er führt die Akteure durch den Prozess, klärt Fragen, zeigt die Handlungsoptionen und bereitet so eine zuverlässige Entscheidung vor. Der Fahrplan sollte unter anderem Folgendes umfassen:

1. Hintergrundwissen vermitteln/offene Fragen beantworten

-  Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für PV-Freiflächenanlagen aufzeigen
-  Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgerschaft und Kommune darlegen

2. Kriterien für Einzelfallentscheidungen klären

-  Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Beteiligung für die konkrete Kommune oder kommunale Unternehmen
-  Gemeindliches Interesse an Beteiligungsangebot für Bürgerinnen oder Bürgerenergiegenossenschaften
-  Akzeptanz bei Bürgerinnen
-  Konkret bekannte Projektrisiken und Projektchancen

3. Informationen zur Entscheidungsfindung aufbereiten

Für die einzelnen Optionen jeweils die Vor- und Nachteile darlegen, eine wirtschaftliche Bewertung durchführen und Wege zur Umsetzung aufzeigen.

Der Fahrplan klärt die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Gemeinde, insbesondere mit Blick auf eine Beteiligung. So fällt es leichter, die unternehmerischen Chancen und Risiken differenziert zu bewerten. So können die Gemeinderatsmitglieder eine fundierte Entscheidung treffen. Ziel der Abwägung sollte sein, dass die Kommune von einer positiven Entscheidung finanziell bestmöglich profitiert.

Flörsbachtal zeigt, wie es geht

Die Gemeinde Flörsbachtal im Südosten des hessischen Main-Kinzig-Kreises ist ein Beispiel, wie Kommunen vorgehen können. Der kleine Ort im Spessart beteiligt sich mit Windrädern und Photovoltaikanlagen aktiv an der Energiewende. Nun wollen mehrere private Investoren auf einem Gemeindegrundstück eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. Das Grundstück im Besitz der Gemeinde hat keine besondere Eignung für die Errichtung eines Solarparks. Die betreffende Fläche besitzt allerdings einen anderen Vorteil: Sie liegt auf einem Hügel am Waldrand und ist weder von der Bebauung noch von überörtlichen Straßen einsehbar. Das vermindert mögliche Konflikte.

Um eine optimale Entscheidungsfindung zu gewährleisten, haben die Verantwortlichen mit Hilfe von Sterr-Kölln & Partner einen Photovoltaik-Fahrplan erstellt, der die möglichen Optionen ergebnissoffen aufzeigt. Momentan befindet sich die Gemeinde mitten in der Entscheidungsfindung. Einerseits bestehen Vorbehalte, eine bisherige Offenfläche am Waldrand zu belegen. Andererseits: Wenn es gelingen sollte, mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage weiteren sauberen Strom zu erzeugen, wäre das gut für die Energiewende vor Ort.

Verpachtung der Flächen im Auge

Als Grundstückseigentümerin sieht die Gemeinde darüber hinaus auch die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen. Ende Oktober 2021 gab es von der Gemeindevertretung grünes Licht zur weiteren Planung. Bei der Planung soll eine mögliche Verpachtung der betroffenen gemeindeeigenen Grundstücke ins Auge gefasst werden. (Peter Meisenbacher/hcn)