Recht & Regulierung

Geesthacht siegt vor Gericht gegen Eon-Vertrieb

Eon Energie Deutschland soll in Hamburgs Nachbarschaft unlauter Gaslieferverträge beworben haben. Davon haben die Stadtwerke Geesthacht im Eilverfahren ein Gericht überzeugt. Auch von der Abmahnfähigkeit einer fehlerhaften Datenschutzerklärung.
04.06.2019

Das Kundenservice-Team der Stadtwerke Geesthacht (vorne von links): Esther Landau, Catherine Reinke, Carina Polevsky-Scheer, Jennifer Hohmann; (hinten von links:) Katja Kerth-Kristof, Anja Wischmann und Burak Durukan.

Die Stadtwerke Geesthacht haben beim Landgericht Lübeck eine Einstweilige Verfügung (EV) bewirkt, die Eon Energie Deutschland mehrere unlautere Vertriebsmethoden in der schleswig-holsteinischen Stadt östlich von Hamburg verbietet. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Kommunalunternehmens vom Dienstag sowie Zusatzangaben auf ZfK-Nachfrage hervor. Eon kündigte gegenüber der ZfK Rechtsmittel an.

Demnach wurde dem Stadtwerk kürzlich der Gerichtsbeschluss vom 7. Mai zugestellt (Aktenzeichen 13 HKO 21/19). Er dreht sich um ein Werbeschreiben von Eon für einen Gasliefervertrag. In diesem richtete…

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