Geesthacht siegt vor Gericht gegen Eon-Vertrieb

Das Kundenservice-Team der Stadtwerke Geesthacht (vorne von links): Esther Landau, Catherine Reinke, Carina Polevsky-Scheer, Jennifer Hohmann; (hinten von links:) Katja Kerth-Kristof, Anja Wischmann und Burak Durukan.
Die Stadtwerke Geesthacht haben beim Landgericht Lübeck eine Einstweilige Verfügung (EV) bewirkt, die Eon Energie Deutschland mehrere unlautere Vertriebsmethoden in der schleswig-holsteinischen Stadt östlich von Hamburg verbietet. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Kommunalunternehmens vom Dienstag sowie Zusatzangaben auf ZfK-Nachfrage hervor. Eon kündigte gegenüber der ZfK Rechtsmittel an.
Demnach wurde dem Stadtwerk kürzlich der Gerichtsbeschluss vom 7. Mai zugestellt (Aktenzeichen 13 HKO 21/19). Er dreht sich um ein Werbeschreiben von Eon für einen Gasliefervertrag. In diesem richtete…
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