Recht & Regulierung

Gegen Greenwashing: EU einigt sich auf Kriterien für grüne Anleihen

Herausgeber von Anleihen sollen künftig einfacher nachweisen können, dass diese nachhaltige Projekte finanzieren. Die neue Verordnung legt einheitliche Standards fest.
01.03.2023

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am späten Dienstagabend auf das neue Siegel.

Ein neues EU-Label für «Europäische Grüne Anleihen» soll Anlegern künftig bei ihren Investitionsentscheidungen helfen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am späten Dienstagabend auf das neue Siegel, wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte.

Für die Herausgeber der Anleihen soll es demnach einfacher werden, nachzuweisen, dass sie grüne und klimafreundliche Projekte finanzieren.

Die neue Verordnung legt nun einheitliche Anforderungen an die Herausgeber für die Verwendung des neuen Labels fest. Diese beziehen sich den Angaben zufolge auf die EU-Taxonomie, die bereits Bereiche listet, in die Bürger und Unternehmen Geld investieren können, um den Klimawandel zu bekämpfen.

Europaparlament und EU-Staaten müssen Einigung noch bestätigen

Zudem wird ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer der grünen Bonds aufgesetzt. Für Bereiche, die bislang nicht in der Taxonomie geregelt werden, ist zunächst ein bestimmtes Maß an Flexibilität vorgesehen. Die Einigung muss nun noch formell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Sie soll ein Jahr nach Inkrafttreten wirksam werden. (dpa/hoe)