Recht & Regulierung

Gericht erlaubt deutsch-niederländische Abfallkooperation

Interkommunale Zusammenarbeit zwischen Münster und niederländischen Gemeinden muss nicht ausgeschrieben werden.
06.02.2023

Die AWM aus Münster sammeln auch Bioabfall in niederländischen Kommunen.

Ein niederländisches Gericht hat bestätigt, dass eine interkommunale Kooperation der Stadt Münster mit zwölf niederländischen Gemeinden nicht ausgeschrieben werden musste. Die Rechtsbank Overijssel, Kammer für Handelssachen, beschloss, dass die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen Abfallwirtschaft die vergaberechtlichen Anforderungen an eine ausschreibungsfreie gemeinsame Aufgabenwahrnehmung nach europäischem und nationalem Vergaberecht erfüllt.

Daher durften die zwölf niederländischen Kommunen als Gesellschafter der Twence Holding B.V. auch ihr kommunales Unternehmen ausschreibungsfrei mit der Behandlung von Abfällen aus Münster beauftragen. Hintergrund ist ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren. Das hatte die AVR beantragt, ein großes privates Entsorgungsunternehmen in den Niederlanden. (Az.: C/08/284226/HA RK 22-72)

Grundlage war auch ein Staatsvertrag

Diese Kommunen hatten 2018 mit der Stadt Münster eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Grundlagen waren das nordrhein-westfälischen Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der Anholter Vertrag. Dieser Staatsvertrag zwischen den Niederlanden, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land NRW aus dem Jahr 1991 regelt grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen werden überlassungspflichtige Abfälle aus Münster in Anlagen der Twence Holding verarbeitet. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Münster für die niederländischen Kommunen Bioabfälle aus privaten Haushaltungen.

„Diese Entscheidung bestätigt die kommunalen Organisations- und Kooperationsoptionen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Sie trägt damit zur Rechtssicherheit für derartige Organisationsmaßnahmen bei.“, so Patrick Hasenkamp, Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Die Entscheidung, die für die Stadt Münster und den AWM durch Gruneberg Rechtsanwälte begleitet wurde, ist noch nicht rechtskräftig. (wa)