Recht & Regulierung

Gericht: Fernwärmeversorger dürfen Preisanpassungsklauseln auch einseitig ändern

Das OLG Hamburg hat eine Klage von Verbraucherschützern gegen Hansewerk Natur abgewiesen. Diese wollen das Urteil nun prüfen, aber auch für den Fernwärmeversorger ist das Thema Fernwärmepreise nicht abgehakt.
13.05.2024

Das OLG Hamburg hat ein für die Branche wichtiges Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Hansewerk Natur abgewiesen. Gemäß dem Urteil darf ein Fernwärmenetzbetreiber seine Vertragsbedingungen gegenüber den Kunden einseitig anpassen, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme geändert haben. Hierzu darf er die Kunden auch entsprechend anschreiben. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.04.2024 festgestellt (Aktenzeichen3 U 192/19, 312 O 577/15 LG Hamburg).

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