Recht & Regulierung

Gericht kassiert Netzvergabe in Stollberg

Konzessionsvertrag scheitert an unzureichender Akteneinsicht und sachfremden Kriterien.
21.01.2019

Das Landgericht Leipzig hat der Stadt Stollberg im Erzgebirge untersagt, mit den Stadtwerken Schneeberg einen neuen Strom- und Gaskonzessionsvertrag abzuschließen. Es folgte damit einem Antrag der VWS Verbundwerke Südsachsen, die bislang die Wegerechte in Stollberg hatten.

Stadt muss Schwärzungen begründen können

Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, weil der VWS keine ausreichende Akteneinsicht in das Auswahlverfahren gewährt wurde. Die Gemeinde könne zwar die Akteneinsicht versagen, um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der konkurrierenden Unternehmen zu wahren. Allerding muss sie selbst in jedem Einzelfall prüfen, ob die von ihr geschwärzten Tatsachen und Umstände als geheim einzustufen sind. Sie kann sich nicht darauf zurückziehen, dass die Bieter einer Offenlegung widersprochen hätten. Diese Gründe muss die Kommune auch erklären. Das habe die Stadt Stollberg nicht getan, sie habe ihre - laut Gericht umfangreichen - Schwärzungen überhaupt nicht weiter erläutert.

Außerdem hat das Landgericht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot angenommen. Aus den Ausschreibungsunterlagen lasse sich ablesen, dass die Gemeinde sachfremde Kriterien in ihre Auswahlentscheidung aufgenommen hat. Die Stadt hatte die Bewerber dazu aufgefordert, ein unverbindliches Nebenangebot für eine Kooperation beim Betrieb des Strom- und Gasnetzes abzugeben – sie wollte sich die Option, sich am Netzbetreiber gesellschaftsrechtlich zu beteiligen, offenhalten.

Schließlich habe das Gericht auch Auswahlfehler festgestellt. Dabei sei es allerdings nicht möglich gewesen zu beurteilen, ob bei einer sachgerechten Punktevergabe die VWS zwingend gewonnen hätten. (wa)