Recht & Regulierung

Gericht lehnt Garantie für Erhalt des Hambacher Forsts ab

Zuletzt gab es Anzeichen, dass der Hambacher Forst doch erhalten bleiben könnte. Umweltschützer wollten jetzt Gewissheit haben und zogen vor Gericht. Das entscheidet nun eindeutig.
13.03.2019

Durch Szenen wie diese im Herbst 2018 wurde der Hambacher Forst zum Symbol für den Streit zwischen Kraftwerksbetreibern und Naturschützern.

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forsts abgelehnt. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohletagebau zu stoppen, sagte der Vorsitzende Richter Holger Maurer am Dienstag. Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben, es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Erderwärmung gestoppt werden solle. Dies sei eine Entscheidung, die von der Politik getroffen werden müsse und einem Gericht nicht anstehe.

Das Gericht wies am Dienstag insgesamt drei Klagen des Umweltverbandes BUND gegen den Braunkohletagebau in Hambach ab. Dabei ging es unter anderem auch um die Enteignung einer vom BUND angekauften Ackerfläche in der Nähe des Hambacher Forsts. Die Enteignung sei nicht zu beanstanden, da sie "durch ein hinreichend gewichtiges Gemeinwohlziel, die Sicherung der Energieversorgung, gerechtfertigt" sei, teilte das Gericht mit. Dabei komme es letztlich nicht darauf an, ob die Energieversorgung auch ohne Braunkohle möglich sei.

Rodung gilt auch ohne Gerichtsurteil als unwahrscheinlich

Der BUND hatte ein Rodungsverbot bis Ende 2020 durchsetzen wollen. Die Umweltschützer argumentierten, dass der außergewöhnlich alte Wald mit seinem bedeutenden Fledermausvorkommen unbedingt geschützt werden müsse. Gegen die Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts kann ein Antrag auf die Zulassung der Berufung gestellt werden, darüber entscheidet dann das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Richter Maurer vertrat in der Verhandlung die Ansicht, dass eine Entscheidung des Gerichts im Grunde überflüssig sei, weil es "zu diesen Rodungen niemals kommen wird". Die Kohlekommission hat in ihren Empfehlungen den Erhalt des Hambacher Forsts als "wünschenswert" bezeichnet. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen umzusetzen. Zudem ziehen sich die Klageverfahren erfahrungsgemäß sehr lange hin, da die Parteien durch alle Instanzen gehen.

Richter plädieren für Ruhe

Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich hatte der Energiekonzern RWE als Eigentümer des Waldes zuvor abgelehnt. Das Gericht hatte unter anderem vorgeschlagen, RWE solle sich bereiterklären, bis Ende 2020 keine Rodungen zum Braunkohleabbau mehr im Hambacher Forst auszuführen. Da RWE bereits öffentlich zugesagt habe, bis Ende September 2020 nicht zu roden, blieben nur noch die drei Monate Oktober bis Dezember 2020, sagte Maurer. Über die Zeit ab 2021 ging es in dem laufenden Verfahren nicht mehr. Im Gegenzug sollte der BUND seine Klagen zurückziehen. Die Prozessbevollmächtigten von RWE lehnten den Vorschlag des Gerichts jedoch ab.

Maurer machte die kritische Anmerkung, dass das Hambacher-Forst-Verfahren die Kammer schon sehr lange beschäftige und andere Fälle dafür länger liegen blieben. Der Vorsitzende Richter forderte außerdem, der Forst müsse zur Ruhe kommen. Das gelte für alle Seiten – auch für die Umweltschützer, die in dem Wald zeitweise bis zu 80 Baumhäuser bewohnt hätten. "Was da im Wald passiert ... also, wenn ich ein Tier wäre, ich weiß nicht", sagte Maurer. An RWE gewandt, meinte er: "Der Hambacher Forst ist inzwischen ein Symbol geworden."

Rodungsstop bis Herbst 2020

RWE teilte in einer Reaktion mit, das Urteil bekräftige die Rechtsauffassung des Konzerns und des Landes Nordrhein-Westfalen. An dem vorläufigen Rodungsstopp bis Herbst 2020 ändere sich dadurch vorerst nichts. Der Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid kommentierte, das Gericht nehme mit gutem Grund die Politik in die Pflicht: "Es ist Aufgabe der Landesregierung, den hart errungenen Kompromiss um den Kohleausstieg so umzusetzen, dass er zu einer sozialen Befriedung wird." Dabei hätten die großen Demonstrationen im vergangenen Herbst klargemacht, dass die Zerstörung des wertvollen alten Waldes heute gesellschaftlich inakzeptabel sei. (ls/dpa)