Gericht stoppt Klärschlammverbrennungsanlage in Straubing
„Wir freuen uns über dieses Urteil“, so Andreas Molz, Vorsitzender der Kreisgruppe Straubing-Bogen des Bund Naturschutz (BN). „Straubing war zuvor leider als Vorreiter den aus unserer Sicht falschen Empfehlungen des Bayerischen Umweltministeriums gefolgt. Wir hoffen, dass es nun in Straubing und an anderen Standorten zu einem Umdenken hin zu alternativen Verfahren in einer kleineren Anlage kommt.“
Man müsse die Klimakrise ernst nehmen und auch in der Klärschlammverwertung ohne Verbrennungsprozesse auskommen. Es gebe klimaneutrale Alternativen – „die aber auch politisch forciert werden müssen“, sagte Molz. Der BN hatte die Verfahren kürzlich in einer Studie verglichen.
Zu groß, zu viele Schadstoffe
Der BN kritisiert die geplante Anlage in Straubing als völlig überdimensioniert, mit ungünstigen Anfahrtswegen und überhöhtem Schadstoffausstoß, insbesondere bei Quecksilber. Die Begründung des Gerichts, warum die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hier nicht gegeben ist, steht noch aus.
„Wir müssen die Klärschlammverwertung völlig neu angehen, nach derzeitiger gesetzlicher Lage ist sie einfach nicht zu Ende gedacht“, unterstreicht der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. „Nasser Klärschlamm ist ein schlechter Brennstoff, die Trocknung verbraucht viel Energie. Die Rückgewinnung des Phosphors ist nicht geklärt.“
Ortsnahe Verwertung empfohlen
Der BN fordert die Bayerische Staatsregierung auf, eine konkrete Planung für die Verwertung von Klärschlämmen zu entwickeln. Dabei sei von zentralen Verbrennungsanlagen abzusehen, stattdessen seien klima- und umweltfreundlichere Verfahren zu fördern, die gleichzeitig mehr Wertstoffe zurückführen. (hp)