Gerichtsentscheidung: Tagebau Jänschwalde darf weiter Kohle fördern
Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz darf vorerst weiter Kohle fördern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag entschieden. Es gab damit einer Beschwerde des Energieunternehmens Leag gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus statt, wie das OVG weiter mitteilte.
Zur Begründung hieß es unter anderem, eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen - unter anderem die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine gefährdete Energieversorgung - verbunden.…
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