Geschäftsgeheimnisgesetz: Warum Energieversorger besonders betroffen sind
Ende April 2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Seither müssen Unternehmen sich auf Änderungen einstellen, wenn sie sich auf die Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse verlassen, erläutert die Wirtschaftskanzlei Becker, Büttner, Held in ihrem Energieblog. Im Kern bedeute es: Geschäftsgeheimnisse können nicht mehr frei selbst bestimmt werden.
"Geschützt sind nur noch Geheimnisse, die Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sind. Anders als bislang reicht es künftig nicht mehr aus, etwas geheim halten zu wollen", heißt es im…
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