Recht & Regulierung

Geschäftsgeheimnisgesetz: Warum Energieversorger besonders betroffen sind

Seit Ende April 2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Es zielt insbesondere auf Industriespionage. Dabei trifft es besonders Energieversorgungsunternehmen. Jedoch können diese präventiv agieren.
06.12.2019

Energieversorgungsunternehmen müssen sich auf die neuen Vorgaben aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz vorbereiten.

Ende April 2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Seither müssen Unternehmen sich auf Änderungen einstellen, wenn sie sich auf die Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse verlassen, erläutert die Wirtschaftskanzlei Becker, Büttner, Held in ihrem Energieblog. Im Kern bedeute es: Geschäftsgeheimnisse können nicht mehr frei selbst bestimmt werden.

"Geschützt sind nur noch Geheimnisse, die Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sind. Anders als bislang reicht es künftig nicht mehr aus, etwas geheim halten zu wollen", heißt es im…

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