GML reicht Musterklage gegen CO2-Bepreisung ein
Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Diese Verpflichtung gilt nur für Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland und zwar zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, die ebenfalls ab Januar 2024 anzuwenden sind.
Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet für die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten sowie bürokratischen Aufwand, heißt es in einer Pressemitteilung des GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerkd Ludwigshafen. Wegen der dadurch steigenden…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In