Gremiensitzungen auch online möglich

Aufsichtsratssitzungen wie diese sind derzeit nicht möglich (Symbolbild).
Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Formulierungshilfe eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sind auch verschiedene Erleichterungen vorgesehen, um Gremiensitzungen auch ohne satzungs- oder gesellschaftsvertragliche Grundlage nur virtuell oder im schriftlichen Verfahren durchführen zu können.
Um betroffene Unternehmen verschiedener Rechtsformen in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu…
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