Recht & Regulierung

Grundversorgung basiert auf Konzessionsvertrag

Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass das Konzessions- und nicht das Gemeindegebiet ausschlaggebend ist.
26.10.2021

Das Netzgebiet, für das ein Grundversorger zuständig ist, wird durch den Konzessionsvertrag definiert.

Bei der Bestimmung des Grundversorgers von Haushaltskunden für Strom und Gas ist der Konzessionsvertrag das entscheidende Kriterium. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. In einem Gemeindegebiet kann es also mehrere Grundversorger geben.

Grundversorger ist laut Energiewirtschaftsgesetz, wer die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Das Netzgebiet wiederum entspricht dem Gebiet, für das ein Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorger geschlossen wurde.

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