Recht & Regulierung

Ikea kassiert Abmahnung für Solaranlagen-Angebot

Der Möbelgigant hat sich Ärger mit der Verbraucherzentrale NRW: Die angebotenen Solaranlagen sind Teil einer Firmenkooperation, was für Kunden allerdings nicht ersichtlich ist und zu vertraglichen Unsicherheiten führt.
29.04.2019

Der (Sonnen)schein trügt: Das PV-Anlagen-Angebot von Ikea hält einige böse Überraschungen für Verbraucher bereit.

Für Ikea und seinen Kooperationspartner Solarcentury Microgen, einem deutschen PV-Anlagen-Anbieter, ziehen dunkle Wolken im sonnigen Geschäftsfeld auf. Kunden würden beim Kauf einer Solaranlage von Ikea in die Irre geführt werden, mahnt die Verbraucherzentrale NRW. Der Konzern vermittelt lediglich die Anlagen, während Solarcentury der eigentliche Vertragspartner ist. Rechtlich gebotene, ausreichend klare Hinweise auf diese Konstellation würden nicht gegeben, befindet die Verbraucherzentrale. Und auch bei den Verträgen selbst muss nachgebessert werden.

Seit Anfang des Jahres bietet Ikea unter dem Namen „Solstråle“ PV-Dachanlagen für seine Kunden an. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale würden Werbung, der E-Mailverkehr im Bestellvorgang sowie weitere Bestelldokumente für die Anlagen nicht klarstellen, dass Solarcentury statt Ikea der Vertragspartner ist. Beide Firmen haben auf Druck der Verbraucherschützer nun eine umfassende Unterlassungserklärung abgegeben.

Preis- und Rücktrittsklauseln gestrichen

Ikea und Solarcentury haben sich verpflichtet die Werbung und externe Kommunikation anzupassen, sodass deutlich wird, dass der Möbelkonzern nur an dem Angebot beteiligt ist und der PV-Anlagen-Hersteller selbst Ansprechpartner für Garantie- und Gewährleistungsfälle ist. Doch allein mit der Klarstellung der Vertragspartner ist es für die Verbraucherzentrale nicht getan.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Solarcentury enthielten laut Verbraucherschützern viele Klauseln, die unwirksam oder unzulässig sind. Besonders schwer wiegt die intransparente Preisgestaltung: Der Hersteller behält sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag unter nicht eindeutigen Umständen vor. Auch die rechtliche Grundlage und der Verbleib einer 200 Euro teuren Anzahlung bleiben völlig unklar.  Hinzu kommen noch Unklarheiten bei der Installationsgarantie. Im Rahmen der  Unterlassungserklärung wird Solarcentury die monierten Klauseln streichen und sich bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf diese berufen. (ls)