Innovationsausschreibung überzeichnet - keine Gebote für Biomethan

Die Ergebnisse der Innovationsausschreibung im September 2023 sind bekannt. (Symbolbild)
Bild: © Soonthorn/Adobestock
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. September 2023 bekanntgegeben. Die Innovationsausschreibung war deutlich überzeichnet, teilt die Bonner Behörde mit. In der parallel stattfindenden Ausschreibung für Biomethananlagen wurden dagegen keine Gebote eingereicht.
"Nach zwei schwachen Runden haben die Innovationsausschreibungen wieder Fahrt aufgenommen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die nahezu doppelte Überzeichnung zeige, welche Dynamik die Erneuerbaren haben könnten. Jetzt gelte es, das aktuelle Niveau der Projektentwicklungen aufrecht zu erhalten.
Nur Solaranlagen
An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung mit abgegeben werden. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 400 MW wurden in der Innovationsausschreibung 53 Gebote mit einer Gebotsmenge von 779 MW eingereicht. Sämtliche Gebote wurden für Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern eingereicht.
Im Ergebnis hat die BnetzA 32 Gebote mit einer Menge von 408 MW bezuschlagt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 7,76 ct/kWh bis 8,78 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 8,33 ct/kWh.
Förderfähige Flächen erweitert
Damit liegen sowohl der mengengewichtete Mittelwert als auch der jeweilige Höchstwert etwa 1,8 ct/kWh über denen des Gebotstermins 1. Juli 2023 für solare Freiflächenanlagen. Bei den angegebenen Flächenkategorien gingen 21 Zuschläge mit 175 MW an Projekte, die auf 500m-Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant werden; zum Jahresbeginn wurde die hier förderfähigen Flächen im EEG von 200m auf 500m erweitert.
Regional betrachtet gingen über die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (258 MW, 19 Zuschläge). Lediglich zwei Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Keine Gebote für Biomethan
Bei der Ausschreibung für Biomethananlagen wurden bei einem ausgeschriebenen Volumen von 8 MW keine Gebote eingereicht. (jk)