Recht & Regulierung

KKW Brunsbüttel kann abgebaut werden

Zu Betriebszeiten gab es im Kernkraftwerk Brunsbüttel nicht nur einen Störfall. Erst nachdem das Kernkraftwerk bereits elf Jahren vom Netz ist, erfolgt nun der Genehmigungsbescheid für den entgültigen Abbau des Meilers.
21.12.2018

Das Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein wurde von Vattenfall betrieben.

Schleswig-Holstein geht einen weiteren Schritt in Richtung der Vollendung des Atomausstiegs: Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht überreichte am Freitag (21. Dezember) dem Vattenfall-Generalbevollmächtigten für Hamburg und Norddeutschland, Pieter Wasmuth, die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks (KKW) Brunsbüttel. „Mit der jetzt erteilten Genehmigung geht das Kraftwerk vom Nachbetrieb in die Stilllegung über“, sagt Wasmuth.

Weiternutzung des Geländes geplant

Ungefähr 15 Jahre soll der Abbau des Kernkraftwerks dauern. Im Anschluss sollen sich am Standort noch das Gebäude des Standort-Zwischenlagers für Kernbrennstoffe und das neue Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle befinden. Für beide läuft noch das Genehmigungsverfahren.

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ging 1976 ans Netz und ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet. Mit dem Atomausstiegsbeschluss verlor das KKW 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Seitdem läuft es im sogenannten Nachbetrieb. In dieser Zeit wurden bereits stilllegungsvorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen der Kernbrennstoffe durchgeführt. Der Abbau durfte jedoch auf Grund des fehlenden Genehmigungsbeschlusses noch nicht beginnen.

Sorgfalt bei der Erstellung des Bescheids

„Ein Genehmigungsbescheid für ein abgeschaltetes Kernkraftwerk muss mit gleicher Sorgfalt erarbeitet werden wie ein Genehmigungsbescheid für eine Anlage im Leistungsbetrieb“, erklärt Albrecht. Der Strahlenschutz habe auch dabei oberste Priorität. Denn in einem Kernkraftwerk, das vor mehr als 40 Jahren in Betrieb gegangen ist, befinde sich ein erhebliches Inventar an radioaktiven Stoffen und damit Risikopotenzial für gesundheitliche Belastungen, so der Minister.

Der 700-seitige Genehmigungsbescheid enthält eine vollständige Neuregelung der zulässigen radioaktiven Ableitungen und des Umgangs mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen. Die Ableitungswerte wurden teilweise deutlich reduziert und unterschreiten die gesetzlichen Grenzwerte.

Weitere Genehmigungen von Nöten

Einzelne Abbauschritte sind nicht der genehmigten Abbauphase 1 sondern der Abbauphase 2 zugeordnet und bedürfen aus diesem Grund noch der sogenannten zweiten Abbaugenehmigung. Das ist insbesondere der Abbau des Reakordruckbehälters. Alle Abbauschritte werden zudem im Wege der Aufsicht engmaschig überwacht. Für das Genehmigungsverfahren erhebt das Land eine Gebühr von 1 Mio. Euro von der Betreibergesellschaft. (hol)