Recht & Regulierung

Klagen gegen Kohlekraftwerk Wedel abgelehnt – Keine Gesundheitsgefahr

Der Rauch aus dem Kohlekraftwerk Wedel stelle für die Anwohner keine besonders große Belästigung und Gesundheitsgefahr dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Schleswig. Die Kläger müssen jetzt wohl auf die geplante Abschaltung der Anlage hoffen.
13.05.2021

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass der Rauch aus dem Kraftwerk Wedel keine Bedrohung für die Gesundheit ist.

Nach fünfstündiger Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Mittwoch mehrere Klagen von Anwohnern gegen das Kohlekraftwerk Wedel bei Hamburg zurückgewiesen. Die von Partikelemissionen ausgehenden Verschmutzungen gingen allenfalls geringfügig über die normale Alltagsverschmutzung hinaus, stellte das Gericht fest. Sie seien deshalb nicht als erhebliche Belästigung oder Nachteil anzusehen, was nach dem Gesetz Voraussetzung für ein Einschreiten gegen die Kraftwerksbetreiberin sei (Aktenzeichen: 6 A 237/20, 6 A 240/20, 6 A 242/20, 6 A 243/20, 6 A 244/20, 6 A 245/20 und 6 A 246/20).

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