Klagen gegen Kohlekraftwerk Wedel abgelehnt – Keine Gesundheitsgefahr
Nach fünfstündiger Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Mittwoch mehrere Klagen von Anwohnern gegen das Kohlekraftwerk Wedel bei Hamburg zurückgewiesen. Die von Partikelemissionen ausgehenden Verschmutzungen gingen allenfalls geringfügig über die normale Alltagsverschmutzung hinaus, stellte das Gericht fest. Sie seien deshalb nicht als erhebliche Belästigung oder Nachteil anzusehen, was nach dem Gesetz Voraussetzung für ein Einschreiten gegen die Kraftwerksbetreiberin sei (Aktenzeichen: 6 A 237/20, 6 A 240/20, 6 A 242/20, 6 A 243/20, 6 A 244/20, 6 A 245/20 und 6 A 246/20).
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