Kürzung der Netzrenditen ist „nicht sachgerecht“
Hoffnung für die Netzbetreiber: In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat Gutachter Martin Jonas die gekürzte Eigenkapitalrendite im Netzgeschäft als „grenzwertig niedrig“ bezeichnet, gerade auch im internationalen Vergleich. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur bei der Bestimmung der Rendite für die dritte Regulierungsperiode – die Jahre 2019 bis 2023 – sei „nicht sachgerecht“ gewesen.
Die Behörde habe die außergewöhnliche Situation auf den Kapitalmärkten seit der Finanzkrise nicht ausreichend berücksichtigt. Die ihrer Entscheidung zugrunde liegenden historischen Zahlen zur Entwicklung der Renditen habe die Regulierungsbehörde nach „Schema F“ verwendet. Ein Urteil wollen die Richter am 22. März sprechen.
Die Bundesnetzagentur hatte den Eigenkapitalzins von 9,05 auf 6,91 Prozent für Neuanlagen und von 7,14 auf 5,12 Prozent für Bestandsanlagen gekappt. Dagegen hatten rund 1100 Netzbetreiber geklagt. Aus der Vielzahl der Beschwerden hatte das OLG 29 repräsentative Musterverfahren ausgewählt.
Der dritte Kartellsenat des Gerichts hat aus der Vielzahl der Beschwerden 29 repräsentative Musterverfahren ausgewählt, um die Entscheidung der Netzagentur zu überprüfen. An dem Verfahren ist auch der Ökostromanbieter Lichtblick beteiligt. Ihm gehen die Kürzungen nicht weit genug. Lichtblick spricht von "staatlich garantierten Traumrenditen". Auch bei den Netzen müsse es Wettbewerb durch Ausschreibungen geben.
(wa/dpa)
-----------------------------------
Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie in der Februarausgabe der ZfK.
Dieser Online-Artikel ist ein "ZfK+"-Artikel. Diese sind ab dem 2. Quartal 2018 für Nicht-Abonnenten kostenpflichtig.