Recht & Regulierung

Leitplanken für die Kundenanlage

Ein OLG-Urteil zeigt, ab wann Mieterstrom-Projekte zu groß für Netzentgelt- und Regulierungsvorteile sind.
11.03.2020

Mieterstromprojekte stehen und fallen oft mit der Einstufung des Stromnetzes als "Kundenanlage".

Die Gretchenfrage größerer Mieterstromprojekte lautet fast immer: Sind die Stromleitungen noch eine Kundenanlage oder schon ein Stromnetz? Kundenanlagen unterliegen nicht der Regulierung, es gibt Vorteile bei Netzentgelten oder Fördermitteln, doch wenn sie zu groß werden, spielen Bundesnetzagentur und Gerichte nicht mehr mit. Die Definition im Energiewirtschaftsgesetz ist vage. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun aber Leitplanken zur zulässigen Größe gesetzt, teilt die Kanzlei Rödl + Partner mit.

Einen sehr groben Rahmen hatte bereits der Bundesgerichtshof in Urteilen der…

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