Recht & Regulierung

Moorburg: Streit um Kraftwerks-Kühlung geht in nächste Runde

Darf das Kraftwerk Moorburg mit Elbwasser gekühlt werden oder nicht? Mit der Frage haben sich inzwischen eine ganze Reihe von Gerichten befasst. Die endgültige Antwort lässt jedoch weiter auf sich warten.
30.05.2018

Es bleibt dabei: Das Kohlekraftwerk Moorburg darf vorläufig nicht mit Elbwasser gekühlt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies am Dienstag einen Streit zwischen Umweltschützern und der Stadt Hamburg zur erneuten Verhandlung zurück an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG). Damit bleibt es vorerst beim Stand aus dem vorigen Jahr. 2017 hatte die Hamburger Umweltbehörde die sogenannte Durchlaufkühlung untersagt, nachdem in einem anderen Verfahren der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks die Umweltfolgen nicht ausreichend geprüft wurden.

Der Hamburger Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) will die Kühlung des Kraftwerks mit Flusswasser verhindern. Das Verfahren sei aus ökologischer Sicht „extrem kritisch“, sagte der BUND-Vorsitzende Manfred Braasch. Fischeier und -larven und kleine Fische würden von der Anlage angesaugt und kämen dabei um. Zudem veränderten sich die Sauerstoffwerte im Wasser, und die Temperatur steige an. Der BUND hat gegen die „wasserrechtliche Erlaubnis“ geklagt. 2013 bekamen die Umweltschützer vor dem OVG zunächst Recht. Hamburg und der Kraftwerksbetreiber Vattenfall legten jedoch Revision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wurde. (Az.: BVerwG 7 C 18.17)

Urteil muss an EU-Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden

Das OVG-Urteil müsse aufgehoben werden, weil es bundesrechtlichen Vorgaben nicht standhalte, erklärte der Vorsitzende Richter des 7. Senats. In den vergangenen fünf Jahren habe sich die Rechtsprechung zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie weiterentwickelt. Inzwischen sei genauer definiert, wie mit dem in der Richtlinie verankerten Verschlechterungsverbot für Gewässer umzugehen sei. Das habe das OVG 2013 noch nicht vorausahnen können. Es müsse den Fall nun erneut prüfen.

Die Hamburger Umweltbehörde erklärte zu dem Urteil, dass damit klar sei, dass sich in der Sache am Kraftwerk zunächst nichts ändern werde. Moorburg habe eine gültige Betriebserlaubnis, und der seit einem Jahr laufende Kühlturm müsse auch weiterhin laufen. Die Leipziger Richter hätten die Rechtsposition der Stadt im Kern bestätigt, sagte ein Sprecher der Behörde.

Derzeitige Kühlung teuer und ineffizient

Das Kraftwerk Moorburg wird derzeit über einen Kühlturm gekühlt. Diese Methode ist jedoch teurer als die Durchlaufkühlung. Weil für den Betrieb des Turms selbst eine größere Menge Strom benötigt wird, verschlechtert sich der Wirkungsgrad des Kraftwerks. Moorburg ist nach acht Jahren Bauzeit 2015 ans Netz gegangen. Die beiden Kraftwerksblöcke haben eine Leistung von je 827 Megawatt. (dpa/ls)