Recht & Regulierung

Nachtkennzeichung: Ausnahme für kleine Windparks definiert

Das Energiesammelgesetz verpflichtet Betreiber von Windturbinen das rote Dauerblinken in der Nacht durch weitaus teurere aber bedarfsgerechte Systeme zu ersetzen. Ausnahmen hat nun die BNetzA geregelt.
13.06.2019

Ersatzsysteme für das Dauerblinken an den Windturbinen kosten mehrere Tausend Euro. Die Verpflichtung zur Umrüstung ist unausweichlich. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Das Dauerblinken der Windräder in der Nacht ist wichtig für die Sicherheit im Luftverkehr, aber nervig für Anwohner. Um die Akzeptanz von Windkraft-Anlagen in der Bevölkerung zu verbessern, soll die Nachtkennzeichnung (BNK) nun auf eine bedarfsgerechte Nutzung von Transpondersignalen oder Radarsystemen umgestellt werden.

Das kostet ordentlich Geld und daher sollen kleinere Windparks von der Regelung im Energiesammelgesetz ausgenommen werden. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dazu nun konkrete Bedingungen für einen Befreiungsantrag erklärt, die der Anwaltskanzlei „Becker,…

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