Netzentgeltbefreiung gilt als Beihilfe
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Justizia hat mittels Europäischem Gericht in erster Instanz Recht gesprochen, aber die Anwälte prüfen, ob sie dabei vielleicht etwas übersehen hat.
Bild: © vegefox/stock.adobe.com
Die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer in den Jahren 2012 und 2013 sind eine europarechtswidrige Beihilfe. Das hat das Europäische Gericht (EuG) entschieden und damit der EU-Kommission Recht gegeben. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) prüft nun für 33 Mandanten den Gang zum Europäischen Gerichtshof.
Laut Netzentgeltverordnung werden stromintensive Industrieunternehmen durch individuelle Netzentgelte entlastet. Die EU-Kommission hatte 2018 entschieden, dass die Netzentgelt-Befreiungen in den Jahren 2012 und 2013 gegen das EU-Beihilferecht verstießen. Sie verpflichtete Deutschland,…
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