Recht & Regulierung

Netzentgeltbefreiung gilt als Beihilfe

Europäisches Gericht urteilt: Befreiungen für 2012 und 2013 waren europarechtswidrig. Nun könnte die Sache vor den EuGH gehen.
06.10.2021

Justizia hat mittels Europäischem Gericht in erster Instanz Recht gesprochen, aber die Anwälte prüfen, ob sie dabei vielleicht etwas übersehen hat.

Die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer in den Jahren 2012 und 2013 sind eine europarechtswidrige Beihilfe. Das hat das Europäische Gericht (EuG) entschieden und damit der EU-Kommission Recht gegeben. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) prüft nun für 33 Mandanten den Gang zum Europäischen Gerichtshof.

Laut Netzentgeltverordnung werden stromintensive Industrieunternehmen durch individuelle Netzentgelte entlastet. Die EU-Kommission hatte 2018 entschieden, dass die Netzentgelt-Befreiungen in den Jahren 2012 und 2013 gegen das EU-Beihilferecht verstießen. Sie verpflichtete Deutschland,…

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