Recht & Regulierung

Neue EU-Richtlinie stellt Geschäftsmodell der großen Preisvergleichs-Portale in Frage

Verbraucher müssen künftig mindestens ein kostenfreies und unabhängiges Preisportal für Stromtarife nutzen können. Die BNetzA favorisiert die Vergabe eines Vertrauenssiegels.
23.08.2021

Jeder Verbraucher in Deutschland muss künftig kostenfrei Zugang zu mindestens einem unabhängigen Vergleichsportal für Strompreise haben. So sieht es die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU vor. Gewährleisten muss dies die Bundesnetzagentur. Hierzu soll die Aufsichtsbehörde auf Antrag ein Vertrauenssiegel verleihen können. Vorausgesetzt die jeweiligen Portalbetreiber erfüllen bestimmte  Kriterien.

Der unentgeltliche Zugang für Verbraucher „zu mindestens einem unabhängigen Vergleichsinstrument“ soll bald etabliert werden, heißt es relativ vage auf Anfrage bei der Behörde. Es gebe keine…

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