Neue KWK-Übergangsregelung ist auf dem Weg
KWK-Projekte doch nicht vor dem Aus: Nach Informationen der ZfK konnte sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit der Europäischen Kommission auf eine neue Übergangsregelung einigen. Durch die Änderung des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) im Dezember 2020 sollten alle geplanten Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen mit unter 1 MW Leistung, an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Nun soll folgende Änderung umgesetzt werden: Die KWK-Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW, die vor dem Inkrafttreten der jüngsten KWKG-Änderung am 1. Januar 2021 verbindlich bestellt wurden, müssen für eine…
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