Recht & Regulierung

Neue Ziele erfordern neue Pfade

Die Bundesnetzagentur genehmigt den neuen Szenariorahmen Strom. Dabei hinterlässt der Koalitionsvertrag seine Spuren.
15.06.2018

„Maßgeblich verändert“ haben sich die Pfade im neuen Szenariorahmen für den nächsten Netzentwicklungsplan Strom. Der Grund hierfür sind nach Angaben der Bundesnetzagentur die neuen Ziele des Koalitionsvertrags. Der dort angenommene Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 sei nun in allen Szenarien enthalten, werde jedoch durch unterschiedliche Ausbaupfade der erneuerbaren Energien erreicht. Dem stark gestiegenen Anteil Erneuerbarer entspricht die Annahme eines starken Rückgangs im konventionellen Kraftwerkspark.

Diesen Szenariorahmen hat die Bundesnetzagentur jetzt genehmigt. Er bildet die Grundlage für den nächsten Netzentwicklungsplan, den die Übertragungsnetzbetreiber mit den Marktteilnehmern besprechen und bis April 2019 bei der Bundesnetzagentur einreichen müssen.

Szenarien auf konkrete Projekte herunterbrechen

„Der Szenariorahmen bildet die Planungsgrundlage, wieviel Netzausbau über die beschlossenen Projekte hinaus zukünftig notwendig ist“, sagt  Behördenchef Jochen Homann. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen daraus nun konkrete Netzausbauvorhaben ermitteln. Dabei sollen sie auch innovative Netztechniken und Betriebsführungskonzepte berücksichtigen.

Der Rahmen beschreibt mit Hilfe von fünf Pfaden die prognostizierte Entwicklung der Strom­erzeugungs­kapazitäten und des Verbrauchs in den Jahren 2030 und 2035 sowie erstmalig für das Jahr 2025. Den Szenarien  liegen unterschiedliche Annahmen beispielsweise zur Entwicklung der E-Mobilität und zum Einsatz von Strom bei der Wärmeversorgung zugrunde. Außerdem weisen sie einen unterschiedlich ausgeprägten Einsatz neuer Technologien im Stromsektor zur Steigerung der Flexibilität und Bereitstellung von Speicherkapazitäten auf.

Neue Zwischenetappe 2025

Gegenüber dem letzten Szenariorahmen ist ein zusätzliches Zwischenszenario mit dem Zieljahr 2025 hinzugekommen. Damit sollen die von den Übertragungsnetzbetreibern eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen geprüft werden. (wa)