Recht & Regulierung

Nicht jeder Zweckverband muss ins Handelsregister

Das OLG Brandenburg zählt einen Wasserversorger nicht zwingend zum Gewerbebetrieb. Es kommt auf den Einzelfall an.
21.07.2020

Wasser – Lebensmittel Nummer eins

Der Eintrag ins Handelsregister kostet Geld und ist mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden, etwa bei Buchführung, Bilanzierung oder der Inventur. Ein Zweckverband zur Wasserversorgung und Entsorgung von Schmutzwasser wollte sich das sparen – und hat sich damit vor dem Oberlandesgericht Brandenburg gegen einen anderslautenden Beschluss des zuständigen Amtsgerichts durchgesetzt (Az.: 7 W 51/17)

Das Unternehmen – so hat es der OLG entschieden – ist in keiner Hinsicht als Gewerbetrieb zu beurteilen. Dafür komme es nicht darauf an, ob ein Unternehmen Gewinne erzielen will – das habe früher…

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